Angebot
Buchungszeiten & Beiträge

Ab 01.09.2024
Sie können die Betreuungszeit Ihres Kindes nach Ihren Wünschen für jeden Wochentag festlegen. Aus Ihren individuellen Zeiten berechnet sich der Hort-Beitrag. In Absprache mit der Leitung sind Zeiten individuell buchbar und monatsweise veränderbar.
Die Mindestbuchungszeit beträgt 4 bis 5 Stunden, die Kernzeit beginnt mit dem jeweiligen Schulschluss und beträgt mindestens 3 Stunden.
Buchung pro Tag | Beitrag pro Monat Hort |
---|---|
4 bis 5 Stunden | 110,00 € |
5 bis 6 Stunden | 120,00 € |
6 bis 7 Stunden | 130,00 € |
7 bis 8 Stunden | 140,00 € |
8 bis 9 Stunden | 150,00 € |
9 bis 10 Stunden | 160,00 € |
10 bis 11 Stunden | 170,00 € |
11 bis 12 Stunden | 180,00 € |
über 12 Stunden | 190,00 € |
In Abhängigkeit von der Ferienbuchung (abweichende Uhrzeiten und Anzahl der gebuchten Tage) wird ein Ferienzuschlag von bis zu 6,00 € pro Monat erhoben.
Nebenkosten pro Monat Hort | |
Spielgeld | 10,00 € |
Verpflegung | 2,00 € |
Verbrauchsmaterial | 2,00 € |
Das Essensgeld beträgt im Kindergarten 3,50 € pro Tag und das Frühstück ist in den Ferien kostenfrei.
Jetzt geschlossen
ÖffnungszeitenFrau Petra Sirsch-Neumann09284 7517Mail senden
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Gibt es finanzielle Unterstützung? Besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme?
Auf Anfrage erhalten Sie eine Bestätigung der Kita über die Höhe der anfallenden Elternbeiträge für das Jugendamt. Hier wird geprüft, ob Beiträge ganz oder teilweise übernommen werden können. Regional unterschiedlich können über Jobcenter oder Sozialämter Anträge auf Kostenübernahme z. B. für Verpflegung oder Kosten für Ausflüge gestellt werden.
Wie setzen sich Elternbeiträge zusammen?
Jede Kindertagesstätte legt eine Preisliste mit Grundbeträgen fest - der Beitrag ist somit abhängig von der Preisliste und von den individuellen Buchungsstunden. Hinzu kommen Nebenkosten, die je Einrichtungsart leicht varriieren können: Mittagessen, Spiel-, Getränke-, Service- und Hygienegeld, ggf. Frühstücksgeld.
Alle Beiträge werden zur Monatsmitte abgebucht.
Das Mittagessen kann z.B. bei Erkrankung des Kindes bis zu einer bestimmten Uhrzeit abbestellt werden - somit erfolgt eine taggenaue Abrechnung der Essenskosten.
Können Betreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden?
Sie haben die Möglichkeit, die Betreuungskosten steuerlich geltend zu machen. Über unseren zentralen Fachbereich Finanz- und Rechnungswesen erhalten Sie eine Übersicht der tatsächlich bezahlten Kita Gebühren pro Kalenderjahr. Weiterführende Hinweise finden Sie z. B. unter www.stmas.bayern.de/fibel/sf_s160.php
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